Extrazelluläre Matrix

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Term Definition
Extrazelluläre Matrix
Matrix

Die Matrix bezeichnet in der Histologie die nichtzelluläre, extrazelluläre Grundsubstanz eines Gewebes, die von Zellen gebildet wird und in die sie eingebettet sind. Sie bestimmt maßgeblich die mechanischen, strukturellen und funktionellen Eigenschaften eines Gewebes.

Zusammensetzung
  • Fasern: Kollagen (Typ I–IV), Elastin, Retikulin
  • Grundsubstanz: Proteoglykane, Glykosaminoglykane (z. B. Hyaluronsäure), Adhäsionsproteine (Fibronectin, Laminin)
  • Je nach Gewebe variabel in Dichte und Zusammensetzung (z. B. locker im Mesenchym, fest im Knochen)
Funktion
  • Mechanischer Halt, Elastizität, Zug- und Druckfestigkeit
  • Signalübertragung (z. B. über Integrine), Zell-Matrix-Interaktion
  • Regulation von Proliferation, Migration und Differenzierung
Pathologische Bedeutung
  • Degeneration: z. B. bei Arthrose, Fibrosen, nekrotische Matrixveränderungen
  • Matrixproduktion durch Tumoren: z. B. Osteoid (Knochenmatrix), Chondroid (Knorpelmatrix), muzinöse Matrix (z. B. bei muzinösen Adenokarzinomen)
  • Matrix-Metalloproteinasen (MMPs): Enzyme zur Degradation der ECM – beteiligt an Tumorinvasion und Entzündung
Synonyms: Extrazellulärmatrix,Matrix,Bindegewebsmatrix,Knochenmatrix
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