Erregernachweis

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Term Definition
Erregernachweis
Erregernachweis bezeichnet in der Medizin den Nachweis eines infektiösen Agens (z. B. Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten) im Patientenmaterial. Er dient der Diagnose, Therapieplanung und Verlaufskontrolle von Infektionskrankheiten.
Formen des Erregernachweises
  • Direkter Nachweis:
    • Mikroskopie: Sichtbarmachung von Erregern (z. B. Gram-Färbung, Ziehl-Neelsen-Färbung)
    • Kultur: Anzucht auf Nährmedien zur Identifikation und Resistenztestung
    • Molekularbiologie: Nachweis spezifischer Nukleinsäuren (z. B. PCR, RT-PCR)
    • Antigen-Nachweis: z. B. ELISA, Lateral-Flow-Tests
  • Indirekter Nachweis:
    • Antikörpernachweis: serologische Tests (z. B. IgM-/IgG-Bestimmung)
    • Hinweis auf stattgehabte oder chronische Infektion
Klinische Relevanz
  • Erregernachweis ist Voraussetzung für gezielte antimikrobielle Therapie
  • Wichtig für nosokomiale Infektionskontrolle und Epidemiologie
  • Teil des hygienisch-mikrobiologischen Monitorings (z. B. MRE-Screening)
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